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Amateurfunk-Lehrgang von DJ4UF Wie werde ich Funkamateur? |
Zum Online-Lehrgang
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Lernbrief |
Technik Klasse E |
Betriebstechnik |
Vorschriften |
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Lektion 9: |
Aus Lektion 6: |
Aus Lektion 10: |
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Lektionen 1 und 2: |
Lektion 1: |
Aus Lektion 10: |
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Aus Lektion 2: |
Lektion 2: |
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Lektion 3: |
Lektion 3: |
Lektion 11: |
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E5 |
Lektion 4: |
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E6 |
Lektion 5: |
Aus Lektion 4: |
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E7 |
Lektion 6: |
Aus Lektion 4: |
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E8 |
Lektion 7: |
Aus Lektion 4: |
Aus Lektion 13: |
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E9 |
Lektion 8: |
Lektion 5: (35-46) |
Aus Lektion 13: |
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E10 |
Lektion 10: |
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E11 |
Lektion 11: |
Aus Lektion 6: |
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E12 |
Lektion 12: |
Aus Lektion 7: |
Lektion 12: |
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E13 |
Lektion 13: |
Aus Lektion 7 |
Aus Lektion 13: |
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E14 |
Lektion 14: |
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E15 |
Lektion 15: |
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Lektion 14: |
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E16 |
Lektion 16: |
Lektion 8: |
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E17 |
Lektion 17: |
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E18 |
Lektion 18: |
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Lektion 14/15: |
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E19 |
Aus Lektion 15: |
Lektion 9: |
Lektion 16: |
Download der PDF-Dateien für Klasse A unter Lernbrief:
| Lernbrief | Technik Klasse A | Thema |
| A1 | Lektion 1 | Mathematische Grundkenntnisse, Dezibel |
| A2 | Lektion 2 | Der Widerstand und seine Grundschaltungen |
| A3 | Lektion 3 | |
| A4 | Lektion 4 | |
| A5 | Lektion 5 | |
| A6 | Lektion 6 | |
| A7 | Lektion 7 | |
| A8 | Lektion 8 | |
| A9 | Lektion 9 | |
| A10 | Lektion 10 | |
| A11 | Lektion 11 | |
| A12 | Lektion 12 | |
| A13 | Lektion 13 | |
| A14 | Lektion 14 | |
| A15 | Lektion 15 | |
| A16 | Lektion 16 | |
| A17 | Lektion 17 | |
| A18 | Lektion 18 | |
| A19 | Lektion 19 |
Aus BNetzA Verfügung 4/2007:
1. Prüfungsinhalte und –anforderungen bei der fachlichen Prüfung für
Funkamateure
Die fachliche Prüfung für Funkamateure ist eine schriftliche Prüfung zum
Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.
Die Prüfung besteht aus den Prüfungsteilen „Technische Kenntnisse“,
„Betriebliche Kenntnisse“
und „Kenntnisse von Vorschriften“. Für den Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses
müssen die drei
vorgenannten Prüfungsteile erfolgreich abgelegt werden. Die Prüfungsinhalte und
–anforderungen richten
sich nach § 4 Abs. 1 und 2 der AFuV, der CEPT1-Empfehlung T/R 61-02, dem
ERC2-Report 32 sowie
nach weitergehenden Anforderungen, die sich unter anderem aus dem
Amateurfunkgesetz (AFuG) und
der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben. Der Umfang ist begrenzt auf Themen,
die für Tests und
Experimente mit einer Amateurfunkstelle und deren Betrieb für Funkamateure
relevant sein können.
Eine deutsche Übersetzung der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 ist als Anlage 2 zu Vfg.
Nr. 11/2005 im
Amtsblatt der Regulierungsbehörde Nr. 7 vom 20. April 2005, S. 548
veröffentlicht. Eine deutsche Übersetzung
des ERC- Reports 32 ist als Anlage 2 zu Vfg. Nr. 93/2005 im Amtsblatt der
Bundesnetzagentur
Nr. 24 vom 21. Dezember 2005, S 1937 veröffentlicht. Die vorgenannten
Verfügungen sowie weitere
Informationen zum Amateurfunkdienst sind im Internet unter
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/amateurfunk
zu finden.
Im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse A richten sich die
Prüfungsinhalte und
-anforderungen im Wesentlichen nach den technikbezogenen Inhalten und
Anforderungen der Anlage 6
der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
Im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse E richten sich die
Prüfungsinhalte und
-anforderungen im Wesentlichen nach den technikbezogenen Inhalten und
Anforderungen von Anhang 2
des ERC Reports 32.
In den Prüfungsteilen „Betriebliche Kenntnisse“ und „Kenntnisse von
Vorschriften“ werden ab dem
1. Februar 2007 bei den Klassen A und E gleiche Kenntnisse verlangt. Dabei
richten sich die Prüfungsinhalte
und -anforderungen im Wesentlichen nach den diesbezüglichen Inhalten und
Anforderungen der
Anlage 6 der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und des Anhangs 2 des ERC Reports 32.
Die Prüfungsinhalte und -anforderungen werden von der Bundesnetzagentur in den
folgenden Fragenkatalogen
weiter konkretisiert:
a) Prüfungsfragen in den Prüfungsteilen „Betriebliche Kenntnisse“ und
„Kenntnisse von Vorschriften“
bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klassen A und E,
b) Prüfungsfragen im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ bei Prüfungen zum
Erwerb von Amateurfunkzeugnissen
der Klasse E,
c) Prüfungsfragen im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ bei Prüfungen zum
Erwerb von Amateurfunkzeugnissen
der Klasse A.
Die vorgenannten Prüfungen werden als schriftliche Prüfungen mit
Multiple-Choice-Fragebögen durchgeführt.
Die Anzahl der Fragen, die Bearbeitungszeiten, die Voraussetzungen für die
mündliche Nachprüfung
und die weiteren Einzelheiten zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen sind
veröffentlicht in der
durch Vfg Nr. 3/2007 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 2 vom 24. Januar 2007)
geänderten Vfg
Nr. 81/2005 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 21/2005 vom 2. November 2005).
2. Zusatzprüfung Klasse E nach A
Die Zusatzprüfung Klasse E nach A ist eine Prüfung im Prüfungsteil „Technische
Kenntnisse“ der Klasse
A mit gleichen Inhalten, Anforderungen, Fragebögen und gleichen sonstigen
Bedingungen.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Zusatzprüfung Klasse E nach A ist neben
dem entsprechenden
Antrag und der Entrichtung der erforderlichen Gebühr ein Amateurfunkzeugnis der
Klasse 3 oder E
beziehungsweise eine von der Bundesnetzagentur als entsprechend anerkannte
ausländische Prüfungsbescheinigung
oder Genehmigung.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse 3 oder E, die dafür eine Prüfung
bei der Bundesnetzagentur
oder der Reg TP abgelegt haben, können bei erfolgreichem Ablegen der
Zusatzprüfung Klasse E
nach A ein HAREC (harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung) erhalten.
Inhaber einer von der
Bundesnetzagentur oder der Reg TP als entsprechend Klasse 3 oder E anerkannten
ausländischen
Prüfungsbescheinigung oder Genehmigung erhalten bei erfolgreichem Ablegen der
Zusatzprüfung Klasse
E nach A eine Prüfungsbescheinigung über die abgelegte Zusatzprüfung, die nur
nationale Geltung
hat. Mit der betreffenden Bescheinigung kann in Deutschland eine Zulassung zur
Teilnahme am Amateurfunkdienst
der Klasse A beantragt werden.
*1 CEPT ist die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und
Telekommunikation.
*2 ERC ist der Europäische Ausschuss für Funkangelegenheiten der CEPT. Hierbei
handelt es sich um die
Vorgängerorganisation des ECC (Ausschuss für Elektronische Kommunikation der
CEPT).
© Eckart Moltrecht, 9.4.2007